Steuerkonfiguration seit 01.07.2021 für Versand in EU Staaten
Seit 1. Juli 2021 löst bereits die erste Versandhandelslieferung in die EU eine Umsatzsteuerpflicht im Bestimmungsland aus, sofern der Gesamtbetrag der Entgelte für sämtliche grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen und -Dienstleistungen die Grenze von 10.000 EUR im Kalenderjahr (Vorjahr oder aktuelles Jahr) übersteigt.
Die bisherigen länderspezifischen Lieferschwellen sind weggefallen.